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      Konsensusbericht: Erkenntnisse zum Einsatz von Generika in der Psychiatrie  
       
 
 
 

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Text Presseaussendung PK ÖGPB

Abstracts
Prim.a Dr.in Susanne Lentner
O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Siegfried Kasper
Prim. Univ.-Prof. Dr. Harald Schubert

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Prim.a Dr.in Susanne Lentner
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Prim.a Dr.in Susanne Lentner
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Presseaussendung der Österreichischen Gesellschaft für Neuropsychopharmakologie und Biologische Psychiatrie

24. Oktober 2008

Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für Neuropharmakologie und Biologische Psychiatrie (ÖGPB) stellten am 24. Oktober 2008 in Wien erste Ergebnisse aus dem Konsensusbericht „Generika und Originalsubstanzen in der Psychiatrie“ der Presse vor. Der gesamte Konsensusbericht wird im Rahmen der 10. Tagung der ÖGPB (21.-22. November 2008 in Wien) präsentiert werden.

Das Credo der Experten bei der Pressekonferenz: Beim Einsatz von Generika in der Psychiatrie müssen ganz besondere Maßstäbe angewendet werden. Und dies gleich aus mehrerlei Gründen.

Bei psychiatrischen Patienten handelt es sich um eine Hochrisikogruppe von chronisch Kranken, bei der primär v. a. Arzneimittel mit großer therapeutischer Breite und geringer Nebenwirkungsrate bei Neueinstellungen durch den Facharzt zum Einsatz kommen sollten.

Umstellung auf Generika ist nicht im Sinne der Patienten

Von einer ökonomisch begründeten Umstellung auf ein Generikum muss bei bereits gut eingestellten psychiatrischen Patienten abgeraten werden. Grund dafür ist, dass eine Umstellung zu einer Verunsicherung der Patienten führen kann, die die Compliance und damit den Therapieerfolg gefährden und persönliche psychosoziale Nachteile sowie weitreichende Konsequenzen für das engere und weitere soziale Umfeld des Betroffenen nach sich ziehen. Die Umstellung auf Generika ist also nicht im Sinne der Patienten, da sie ein Risiko für die Patienten darstellt. Außerdem sind Rück- oder Anfälle oft mit zusätzlichen Spitalsaufenthalten, psychosozialen Nachteilen wie zum Beispiel dem Verlust des Führerscheins oder des Arbeitsplatzes verbunden und führen dadurch zu Folgekosten, die ein Vielfaches der ersparten Medikamentkosten ausmachen können.

Nachweis der gleichen therapeutischen Wirksamkeit für Generika gefordert

Bei einer Neueinstellung auf Generika muss gewährleistet sein, dass Generika auch tatsächlich die gleiche therapeutische Wirksamkeit aufweisen wie das Originalpräparat. Die momentane Praxis, die Bioäquivalenz mit der therapeutischen Äquivalenz gleich zu setzen, wird im Konsensusbericht kritisch hinterfragt. Für die Zukunft empfehlen die Experten, für die Zulassung von generischen Psychopharmaka weitere, über eine Bioäquivalenzstudie des Mutterwirkstoffes hinausgehende Studien und Daten (Überprüfung der Bioäquivalenz der aktiven Metaboliten, Bindungsrezeptorstudien, adäquate klinische Studien, Brain Imaging-Studien) durchzuführen. Nur so kann die gleiche therapeutische Wirksamkeit eines Generikums eindeutig be- oder widerlegt werden.

Details und Zitate aus den Referaten finden Sie nachstehend:

Psychiatrische Patienten gehören zu einer Hochrisikogruppe und haben besondere Bedürfnisse

Psychiatrische Patienten sind chronisch kranke Menschen mit ganz besonderen Bedürfnissen. Mangelhafte Krankheitseinsicht, persönliche Schuldzuweisungen, Aggression, Angst, Depression, Zwänge, Misstrauen, paranoide Vorstellungen wie Vergiftungsideen und teilweise auch kognitive Einschränkungen sind mit ein Grund für die mangelnde Compliance (Therapietreue) dieser hochsensiblen Patientengruppe. Die Arzt-Patient-Beziehung ist daher gerade bei diesen Patienten von größter Wichtigkeit, um die Compliance zu sichern und in der Folge den Therapieerfolg zu gewährleisten.

Vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung ist von größter Wichtigkeit

„Hier muss über gezielte therapeutische Intervention, mit Erfahrung, Feingefühl, viel Zeit und vor allem einer Linderung der aktuellen Symptomatik ein vertrauensvolles Arzt-Patient-Verhältnis erst aufgebaut werden“, so Prim.a Dr.in Susanne Lentner, Präsidentin der ÖGPB und Primaria am Anton-Proksch-Institut: „Die Therapie bei psychisch kranken Menschen ist vor allem durch eine notwendige langfristige Medikamenteneinnahme entsprechend dem chronischen, oft prozesshaften Verlauf charakterisiert. Es handelt sich hier um einen sehr zeitaufwändigen Prozess, um die Vielfalt von Symptomen in psychischer wie auch körperlicher Hinsicht in den Griff zu bekommen. Ein individueller Medikamenten-Mix muss gefunden werden, ebenso wie eine individuelle Dosierung, die von Mal zu Mal auch korrigiert werden kann, um für den Patienten ein optimales Endresultat aus psychiatrischer, neurologischer, aber auch internistischer Sicht, wegen der möglichen Folgeerkrankungen, zu erzielen.“

Umstellung auf Generika beeinträchtigt Arzt-Patient-Verhältnis, gefährdet Compliance und Therapieerfolg

Auf Grund der Symptomatik von psychiatrischen Erkrankungen wie Angst, Misstrauen, Vergiftungsideen etc. kann eine Medikamentenumstellung (anderer Name, andere Verpackung etc.) diese Patienten stark verunsichern. Der Vertrauensprozess zwischen Arzt und Patient kann erheblich gefährdet, das Arzt-Patient-Verhältnis nachhaltig beeinträchtigt werden. Bei verunsicherten Patienten kann die Compliance bis hin zum Abbruch der Behandlung durch den Patienten führen. So kann es zu Rückfällen, die sich auf den weiteren Krankheitsverlauf ungünstig auswirken, bis hin zu einer erhöhten Suizidgefahr kommen. Prim.a Lentner: „Schlechte oder fehlende Compliance ist ein Praediktor für Rückfälle, unvollständige Remission und schlechtere soziale Integration. Behandlungsabbrüche in Folge führen zur Zunahme von stationären Aufenthalten, steigender Hospitalisierungsrate und Belastungen des Spitalsbudgets.“

Prim.a Lentner rät daher bei bereits gut eingestellten Patienten von einer Umstellung auf ein Generikum ab: „Es handelt sich um eine Hochrisikogruppe von chronisch Kranken, wo primär v. a. Arzneimittel mit großer therapeutischer Breite und geringer Nebenwirkungsrate bei Neueinstellungen durch den Facharzt zum Einsatz kommen sollten. Ein Switchen von bereits gut eingestellten Patienten kann auf Kosten der Compliance gehen, dadurch den Therapieerfolg gefährden und weitreichende Konsequenzen für das engere und weitere soziale Umfeld des Betroffenen sowie persönliche psychosoziale Nachteile nach sich ziehen.“

Umstellung versus Neueinstellung

Beim Einsatz von Generika sollte prinzipiell zwischen einer Neueinstellung und einer Umstellung unterschieden werden. Univ.-Prof. Dr. Harald Schubert, ärztlicher Leiter des psychiatrischen Krankenhauses Hall in Tirol: „Gegen eine Neueinstellung auf Generika von psychiatrischen Patienten spricht nichts, wenn, und wirklich nur wenn abgesichertes Datenmaterial zu Wirkweise und Sicherheit des Generikums vorhanden ist. Es muss eindeutig belegt sein, dass die gleiche therapeutische Wirksamkeit und Sicherheit wie beim Originalpräparat gegeben ist. Und: Nur bei hinreichender Erfahrung des Arztes mit dieser Substanz ist eine schnelle und effiziente Einstellung des Patienten auf das Generikum möglich.“ Von einer Umstellung bereits gut eingestellter Patienten auf ein Generikum rät auch er ab, „denn eine Umstellung gut eingestellter Patienten auf ein generisches Präparat stellt für die Patienten ein Risiko dar.“

Aussagekraft von Bioäquivalenzstudien ist bei psychiatrischen Medikamenten zu hinterfragen

Im Konsensusbericht wird auch kritisch hinterfragt, ob die einzige Studie, die für die Zulassung von Generika zu erbringen ist, die so genannte Bioäquivalenzstudie, tatsächlich aussagkräftig ist. Ist Bioäquivalenz tatsächlich gleich therapeutischer Äquivalenz?

Mittels Bioäquivalenzstudie soll nachgewiesen werden, dass der Wirkstoff des Generikums annähernd gleich resorbiert wird wie der des Originalpräparates. Dazu werden die Blutplasmaspiegel der beiden Präparate miteinander verglichen. Die Grundannahme dabei lautet: Gleichen einander die Verläufe der Spiegel von Originalpräparat und Generikum im Wesentlichen, so ist anzunehmen, dass auch die Konzentration am Wirkort die gleiche ist. Daher könne man davon ausgehen, dass auch Wirksamkeit und Sicherheit des Generikums gleich denen des Originalpräparates seien.

1) Komplexe Wirkweise von Psychopharmaka

Psychopharmaka sind Medikamente, die in unser Zentralnervensystem eingreifen. Sie weisen hochkomplexe Wirkmechanismen auf, greifen zum Beispiel gleich in mehrere Neurotransmittersysteme ein (insbesonders Dopamin, Noradrenalin, Serotonin), sie veranlassen die Bildung von spezifischen Stoffwechselprodukten, die ihrerseits wiederum bestimmte Vorgänge initiieren (aktive Metaboliten), sie binden an unterschiedliche Rezeptoren u.a.m. Es ist zumindest kritisch zu hinterfragen, ob hier der bloße Vergleich von Blutplasmaspiegeln ausreichen kann, wissenschaftlich fundierten Aufschluss darüber zu geben, dass das Generikum auch tatsächlich dieselbe therapeutische Wirksamkeit wie das Originalpräparat aufweist.

2) Aktiver Metabolit bleibt unberücksichtigt

Bei Bioäquivalenzstudien werden zumeist nur die Parameter für den Wirkstoff (=Muttersubstanz), nicht jedoch jene für den aktiven Metaboliten überprüft. Dieser entsteht erst durch den Umbau des Medikamentes im Körper und kann für die Wirksamkeit der Arznei von entscheidender Bedeutung sein. Doch selbst bei jenen Medikamenten, bei denen der aktive Metabolit nachweislich maßgeblich zur Wirksamkeit beiträgt, wird dieser in Bioäquivalenzstudien zumeist nicht untersucht.

3) Bioäquivalenzstudien entsprechen nicht der klinischen Praxis

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass bei Bioäquivalentstudien nur eine Einmal-Gabe und dies bei einer geringen Anzahl (mindestens 12 Probanden) von obendrein gesunden Probanden bei standardisierten Bedingungen erfolgt, die nur im Entferntesten realen Bedingungen entsprechen.

Univ.-Prof. Dr. DDr. h. c. Siegfried Kasper, Leiter der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Universität Wien: „Dieser Ansatz vernachlässigt die Aspekte einer Dauertherapie, wie sie bei psychisch kranken Menschen notwendig ist, ebenso wie mögliche biologische Veränderungen bei Kranken. Dadurch können keine relevanten Schlüsse darüber gezogen werden, ob sich – wie beim Originalpräparat – nach mehreren Gaben ein konstanter Plasmaspiegel aufbaut, der natürlich für die langfristige Wirksamkeit des Medikamentes ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist.“

4) Bioäquivalenz ist nicht gleich therapeutische Äquivalenz

Unter therapeutischer Äquivalenz versteht man die gleiche Wirksamkeit und Verträglichkeit zweier Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff, wenn sie vergleichbaren Patienten in gleicher Weise verabreicht werden. Während der Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Originalpräparaten in aufwendigen klinischen (Phase III) Studien nachgewiesen werden muss, wird für Generika der indirekte Nachweis durch eine Bioäquivalenzstudie als ausreichend erachtet.

Prof. Kasper: „Der Gesetzgeber geht von der Annahme aus, dass die Konzentration eines Wirkstoffs im Plasma für die pharmakologische Wirkung verantwortlich ist und daher im Körper die gleiche therapeutische Wirkung wie mit dem Referenzarzneimittel gegeben ist. Anhand von Bioäquivalenzstudien könne daher auf therapeutische Äquivalenz rückgeschlossen werden. Hier sei eindeutig festgehalten, dass sich die therapeutische Äquivalenz nur durch den direkten Vergleich therapeutischer Parameter, also klinische Prüfungen, nachweisen lässt.“

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet.

Rückfragen Presse:

Barbara Urban
medical media consulting
Tel.: +43 (0)664 41 69 4 59
barbara.urban@medical-media-consulting.at

Harald Schenk
medical media consulting
Tel.: +43 (0)664 160 75 99
harald.schenk@medical-media-consulting.at


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