me  
 
         
      pro mente Austria: Weder „Sachzwänge" noch psychische Erkrankungen dürfen Entscheidung für assistierten Suizid bestimmen  
       
 
 
 

Hinweise für den Download

Datei einfach mit "Ziel speichern unter" downloaden oder durch Anklicken ein neues Fenster öffnen.

 
 
 
 

pro mente Austria legt Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes vor

Linz, am 11.11.2021 – pro mente Austria meldet sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes  zu Wort. Der Dachverband von 24 Trägern der psychosozialen Versorgung in Österreich weist  in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass die grundlegende Möglichkeit zum assistierten Suizid im Gesetzesentwurf bereits festgelegt wurde und befasst sich daher in seinen Empfehlungen mit den Rahmenbedingungen, die im Gesetzesentwurf für die Tötung auf Verlangen definiert wurden.

Priv.-Doz. Dr. Günter Klug, Präsident pro mente Austria
Priv.-Doz. Dr. Günter Klug, Präsident pro mente Austria

Im Zentrum der Überlegungen von pro mente Austria zum Gesetzesentwurf „steht die Frage nach der ‘freien Willensbildung’, die der Entscheidung für einen assistierten Suizid im Falle einer schweren, dauerhaften Erkrankung mit anhaltenden Symptomen zugrunde liegen muss”, betont pro mente Austria-Präsident Priv.-Doz. Dr. Günter Klug. pro mente Austria warnt, dass es oft eigentlich veränderbare Rahmenbedingungen sind, die aber für die Betroffenen ausweglos erscheinen und die zum Wunsch nach dem eigenen Tod führen. Psychiater Klug: “Hier sehen wir eine ganze Reihe unbedingt erforderlicher Ergänzungen, die im Gesetzesentwurf ihren Niederschlag finden müssen. Sonst besteht die Gefahr, dass Menschen sich für den Suizid entscheiden, beispielsweise weil ihre schwere Erkrankung absehbar in den finanziellen Ruin führt oder sie Angst haben, für ihre Familienangehörigen zu einer unerträglichen Belastung zu werden. Manche Betroffene leiden auch – oft als Folge ihrer eigentlichen Erkrankung – unter einer psychischen Erkrankung, die den Wunsch nach Suizid erst auslöst oder als einzige Lösung erscheinen lässt.“

Freie Willensbildung auf Basis ausreichender Ressourcen

Daher sieht pro mente Austria als entscheidende Grundvoraussetzung an, dass die Entscheidung auf einer überdauernden freien Willensbildung beruht. Um diese freie Willensbildung zu ermöglichen, muss aber eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen erfüllt sein. Dazu zählen soziale und ökonomische Faktoren, die es der Person ermöglichen, sich ohne Druck und Beeinflussung zu entscheiden. In diesem Sinne muss daher sichergestellt sein, dass die Person unter sozialen Rahmenbedingungen (Wohnsituation, Einkommen etc.) lebt, die es ermöglichen, sich die Behandlung, die dazu notwendigen Hilfsmittel und pflegerische Unterstützung sowie das alltägliche Leben leisten zu können, ohne dadurch die Familie oder einzelne An- und Zugehörige zu be- und überlasten. Das bedeutet auch, dass die betroffenen Menschen nicht zu Bittstellern gemacht und die erforderlichen Mittel im Bedarfsfall ohne großen bürokratischen Aufwand und lange Wartezeiten zur Verfügung gestellt werden.

Faktum ist, dass die bestehende sozialarbeiterische oder psychosoziale Versorgung der Betroffenen zurzeit bei weitem nicht ausreichend gegeben und mit viel zu langen Wartezeiten verbunden ist. Es sollte hier, da es sich um einen zentralen Punkt der Sicherung der freien Entscheidung handelt, ebenso wie bei der Palliativpflege, die Wichtigkeit im Gesetzestext erwähnt und Mittel für den Ausbau sollten nach Möglichkeit flankierend im Hintergrund bereitgestellt werden.

Einfluss auf Entscheidung durch Dritte verhindern

Von entscheidender Bedeutung ist ebenfalls, dass keine dritte Person oder Partei steuernden Einfluss auf die Willensbildung nimmt. Es ist möglich, dass eine dritte Person dies nicht willentlich tut, indem sie sehr deutlich ausgedrückt, an der Situation zu leiden. Die erkrankte Person sieht sich dadurch als Ursache dieses Leidens und zieht daraus selbstzerstörerische Schlüsse. Eindeutige gesetzliche Regelungen sowie mediationsähnliche, eventuell therapeutische Prozesse könnten hier Abhilfe schaffen.

Psychische Erkrankungen als Ursache ausschließen

Die Entscheidung darf ebenso nicht – so pro mente Austria – durch krankhafte psychische Veränderungen wie Ängste, Depressionen, Wahn etc.  oder auch kognitive Einschränkungen (einschließlich Demenz) und die damit einhergehende negative Sicht auf die Zukunft, die keinen anderen Ausweg und Perspektiven offenlassen, beeinträchtigt werden. Hintergrund dazu ist, dass psychische Erkrankungen als Folge einer terminalen Erkrankung oder als selbstständige Basis für Suizidgedanken regelmäßiger und oft entscheidender Teil im Prozess zum Wunsch auf Suizid sind. Aus diesem Grund ist klarzustellen, dass keine behandelbare Erkrankung oder Beeinträchtigung aus diesem Bereich vorliegt.

Voraussetzung dafür ist, dass – so die Forderung von pro mente Austria – zumindest einmal zwingend ein/e PsychiaterIn konsultiert werden und begleitend auch eine Vorstellung bei einer PsychotherapeutIn oder PsychologIn erfolgen muss. Sollte eine solche Problemstellung oder der Verdacht darauf bestehen, ist die unverzügliche und kostenfreie Behandlung in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Dieser Schwerpunkt müsste im Gesetz verankert werden und bedarf, um in Realität umgesetzt werden zu können, auch des Ausbaus der Versorgung in Hinblick auf psychiatrische sowie psychologische und psychotherapeutische Behandlung ohne Wartezeit und Kosten. 

Kosten müssen für jede/n finanzierbar sein

pro mente Austria weist auch darauf hin, dass die Kosten für notwendige Gutachten, notarielle Tätigkeiten und das Präparat in der Höhe von ca. € 2.000.- Menschen mit einem Einkommen im Bereich der Mindestsicherung ausschließt. Um eine soziale Ungleichbehandlung zu vermeiden, die dieser Gruppe von Menschen den Zugang zu dieser, jetzt vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit vorenthält, fordert pro mente Austria, eine entsprechende Lösung in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen.

pro mente Austria bringt Expertise und langjährige Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess ein

Klug abschließend: „pro mente Austria bedankt sich an dieser Stelle für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme und ist sehr gerne bereit, in einem weiteren partizipativen Prozess ihre Expertise einzubringen – v. a. was die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten von Menschen mit psychiatrischen, psychischen oder psychosozialen Problemstellungen betrifft.“


pro mente Austria ist der Dachverband von 24 gemeinnützigen Organisationen, die in Österreich im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind.

Ziel von pro mente Austria ist es, das Leben und die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen nachhaltig zu verbessern und sie und ihr soziales Umfeld zu unterstützen und zu stärken.

Das Angebot der 24 Mitgliedsorganisationen von pro mente Austria ist breit gefächert. Sie betreuen österreichweit mit 4.600 Mitarbeiter*innen jährlich rund 100.000 Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Problemen bzw. Erkrankungen.

pro mente Austria ist der Dachverband von 24 gemeinnützigen Organisationen, die in Österreich im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind.

Downloads

PA - Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes
pro mente Austria - Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes

Alle Texte plus Foto als zip-Datei

Aktuelle Presseanfragen

Urban & Schenk medical media consulting
Mag. Harald Schenk: +43 664/160 75 99
harald.schenk@medical-media-consulting.at

Allgemeine Anfragen

Allgemeine Anfragen:
Mag.a Maria Maunz-Ranacher
Bundessekretariat pro mente Austria

pro mente Austria
Annenstraße 24/5, 8020 Graz
+43 664 3964333

E-Mail: maunz@promenteaustria.at
Web: www.promenteaustria.at



Zum Seitenanfang  Zum Seitenanfang
 
     

Wir über uns l Projekte l Pressroom l Kontakt l

 
 
     
   
     
www.medical-media-consulting.at