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      44. Jahrestagung der Österr. Gesellschaft für Pneumologie – „Lung on air“
Ein Jahr rauchfreie Gastronomie in Österreich – positive, aber auch ernüchternde Bilanz
 
       
 
 
 

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Mit 1. November 2019 ist in Österreich das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft getreten. Eine erste Bilanz nach knapp einem Jahr zeigt, dass dadurch das Passivrauchen von Gästen und Personal deutlich reduziert werden konnte, die Einhaltung des Rauchverbotes vor allem in den Bundesländern aber zu wünschen übrig lässt. Univ.-Prof. em. Dr. Manfred Neuberger wies im Rahmen der 44. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie auch darauf hin, dass die Jugendschutzgesetze in puncto Rauchen nur mangelhaft eingehalten werden, und kritisierte, dass in etlichen Bereichen – so auch bei der Verwendung von E-Zigarette, Shisha und anderen inhalierten Nikotinprodukten in Lokalen – ausreichende Kontrollen noch fehlen. Immerhin aber hat Österreich es geschafft, nicht mehr Schlusslicht der Staaten im EU-weiten Vergleich im Hinblick auf die sogenannte Tabakkontrolle, also in Bezug auf gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung des Tabakkonsums, zu sein.

Dennoch sei – so der Experte – eben vor allem der Jugendschutz im Hinblick auf Tabakkontrolle rückständig, da Nikotinprodukte zu billig und an zu vielen Stellen leicht zugänglich sind. Verbesserungen seien noch ausständig: Testkäufe zur Alterskontrolle durch eine unabhängige Stelle, Abschaffung der Zigarettenautomaten, Verbot der Werbung und Zur-Schau-Stellung von Zigaretten dort, wo Minderjährige Zutritt haben, Einheitsverpackung für Tabakwaren und alle Nikotinprodukte sowie das Verbot von Suchtverstärkern und Aromen, die für Kinder attraktiv sind.

Gesetz und Kontrollen wichtig

Univ.-Prof. em. Dr. Manfred Neuberger, Med.Univ.Wien (ZPH), Österr. Akademie d. Wissenschaften (KKL)
Univ.-Prof. em. Dr. Manfred Neuberger, Med.Univ.Wien (ZPH), Österr. Akademie d. Wissenschaften (KKL)

Österreich hat den Aufstieg vom letzten Platz auf Platz 20 geschafft – in einem Ranking der Europäischen Krebsgesellschaften (www.tobaccocontrolscale.org) von 36 Ländern. Hauptursache dafür war das Inkrafttreten der rauchfreien Gastronomie am 1. Nov. 2019. Seit 2007 war Österreich trauriges Schlusslicht dieses EU-weiten Vergleichs der staatlichen Maßnahmen zur Tabakkontrolle gewesen. Ganz wesentlich für die Verbesserung der Situation“, so Prof. Neuberger, „war neben der gesetzlichen Regelung auch die praktische Umsetzung: Das Wiener Marktamt hat noch im Jahr 2019 5.205 Kontrollen vorgenommen, die zu 113 Anzeigen führten. Leider sind andere Bundesländer noch nicht diesem Beispiel gefolgt, sodass Fragen zur Implementierung des Gesetzes offen bleiben.“

E-Zigaretten und Tabakerhitzer dienen nicht der Tabakentwöhnung

Österreichs Aufstieg im EU-Ranking der Tabakkontrolle ist zum Teil auch auf die gesetzliche Gleichstellung von Tabak- und E-Zigaretten bei Werbe-, Versandhandels- und Verwendungsverboten zurückzuführen. Aber auch zur Implementierung der Verwendungsverbote von E-Zigaretten, Shisha und anderen inhalierten Nikotinprodukten in Lokalen fehlen noch Kontrollen. Neuberger: „Auch Werbung und Handel im Internet müssten für alle Nikotinprodukte unter Kontrolle gebracht werden. Die am Markt beworbenen E-Zigaretten und Tabakerhitzer dienen nicht der Tabakentwöhnung, sondern führen dazu, dass Konsumenten*, die sonst nie mit dem Tabakrauchen begonnen hätten, zu diesen neuen, gerade für Junge attraktiven Nikotinprodukten greifen und somit ihre Wahrscheinlichkeit verdreifachen, Tabakraucher zu werden.“

Die Tricks mit den E-Zigaretten

Neuberger führte kritisch aus: „Der Siegeszug der E-Zigarette in Nordamerika hat die Industrie ermutigt, sie auch in Europa aggressiv zu bewerben und in manchen Ländern wie England schon gesellschaftsfähig zu machen. Auch in Österreich werden E-Zigaretten vermarktet, die in den USA bei der Verführung von Jugendlichen so erfolgreich waren, weil ihre Nikotinsalze den Blutspiegel von Nikotin besonders rasch und hoch ansteigen lassen, sodass die Wirkung auf das Gehirn und die Suchtbildung jener von Tabak-Zigaretten entspricht. Industrie und Händler beruhigten damit, dass in der EU nur eine geringere Nikotinkonzentration zulässig sei. Doch um das zu kompensieren, wurde in den Produkten für den EU-Markt ein größerer Docht eingebaut, der dreimal so viel Nikotin abgibt wie der in den USA.“ [1]

Akute Dampferkrankheit EVALI – durch COVID-19 oft schwer erkennbar

Einen Rückschlag für den US-Markt bedeutete 2019 das Auftreten der Akuten Dampferkrankheit (E-cigarette or vaping associated lung injury - EVALI), so Neuberger, durch die es in 8 Monaten zu 2.807 Spitalsaufnahmen kam (76% jünger als 35 Jahre), mit gastrointestinalen und respiratorischen Symptomen, beidseitiger Lungenentzündung ohne infektiöse Ursache und ARDS, also akutem Lungenversagen (Acute Respiratory Distress Syndrome) [2]. Zwar hatten viele Raucher mit der E-Zigarette nicht nur Nikotin, sondern auch Cannabis konsumiert, das sich mit Vitamin-E-Azetat strecken lässt und aus dem sich durch Pyrolyse das Lungengift Keten bildet, doch lösten auch E-Zigaretten ohne diese Zusätze die Erkrankung aus. Im Tierversuch verursachte das E-Zigarettenaerosol (ohne Zusätze) vergleichbare akute Lungenschäden [3], wobei neben (wechselnden!) Inhaltsstoffen auch die Korngröße des Aerosols, die Spannung und die Heizwendel (Chrom, Nickel) der E-Zigaretten das Krankheitsbild zu bestimmen scheinen. Seit Auftreten der COVID-19-Epidemie wurde die Erkennung von EVALI noch schwieriger. Gesichert sind allerdings die chronischen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten und erhitztem Tabak für Gehirn, Lunge [4], Herz und Blutgefäße [5], wenngleich die Manifestation der Folgen bisher nur in Querschnittsstudien und Tierversuchen bestätigt wurde.

E-Zigaretten nur unzureichend den Tabak-Zigaretten gleichgestellt

Zwar hat das österreichische Tabakgesetz E-Zigaretten mit Tabak-Zigaretten gleichgestellt, nicht jedoch beim Verbot charakteristischer Aromen. 2019 ergab eine Umfrage an 13- bis16-jährigen Schülern, dass schon 38,4% von ihnen Erfahrung mit Nikotinprodukten hatten. Davon verwendeten Mädchen/Buben zu 77/62,5% Tabak-Zigaretten, zu 45,6/53,8% eine Shisha und zu 33,8/44,4% E-Zigaretten [6]. Die am 1.1.2019 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetze wurden bisher kaum kontrolliert und führten daher noch zu keiner ausreichenden Reduktion der Raucherprävalenz. Neuberger warnt: „Jugendliche unter 18 Jahren erhalten in Tabakverkaufsstellen und am Zigarettenautomaten weiterhin Nikotinprodukte [6]. Tabakhändler, die ihre Nikotinprodukte an Minderjährige verkaufen, sollten bestraft werden. Seit 20.5.2019 wäre es möglich, den Verkäufer aufgrund von Erkennungsmerkmalen auf der Zigarettenpackung zu eruieren.“

Österreich hinkt Nachbarländern hinterher …

2010 machte Bayern seine Gastronomie, Spitäler und Schulen rauchfrei. 2012 reduzierte Ungarn seine Tabakverkaufsstellen auf ein Achtel, untersagte den Zutritt von Personen unter 18 Jahren sowie jede Außenwerbung. Zigarettenautomaten sind – wie in der Mehrzahl der EU-Länder – verboten. Tschechien machte 2017 alle Gaststätten und Spitäler rauchfrei, ebenso Schulgelände und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel. Schon seit 2007 hat Slowenien rauchfreie Innenräume mit Gleichstellung von E-Zigaretten, seit 2017 Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit Minderjähriger und vor allem ein totales Tabakwerbeverbot (samt Verbot des Zur-Schau-Stellens am Verkaufsort, Promotions- und Sponsoringverbot und ab 2020 die Einheitsverpackung für Zigaretten) und führt Testkäufe (Mystery Shopping) zur Alterskontrolle durch.

Österreich hatte die Gesetzesnovelle zum Nichtraucherschutz 2015 beschlossen, doch vor Inkrafttreten 2018 wurde die rauchfreie Gastronomie wieder abgesagt. Neuberger: „Als Feigenblatt wurde zwar ein Rauchverbot im Auto beim Mitführen Minderjähriger beschlossen, aber nicht wie in Italien und anderen Ländern durch die Exekutive kontrolliert. Als eines der letzten EU-Mitglieder hat Österreich am 1.1.2019 das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben, aber für Testkäufe durch eine unabhängige Stelle wurden in etlichen Bundesländern noch nicht einmal die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die endlich am 1.11.2019 in Kraft getretene rauchfreie Gastronomie wurde bisher nur in Wien systematisch kontrolliert, Tabaksteuern werden nur selten und in geringem Ausmaß angehoben und bisher floss kein einziger Cent davon in die Tabakprävention. Dabei sind die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorteile einer restriktiveren Tabakpolitik unbestritten [7].“

[1] Mallock et al. Trendy e-cigarettes enter Europe: chemical characterization of JUUL pods and its aerosols. Archives of Toxicology 2020; 94(6): 1985-94.
[2] Neuberger M: Akute Dampferkrankheit. Hausarzt 2019; 11: 24-25.
[3] Kleinman et al. E-cigarette or Vaping Product Use–Associated Lung Injury Produced in an Animal Model from Electronic Cigarette Vapor Exposure Without Tetrahydrocannabinol or Vitamin E Oil. J Am Heart Assoc. 2020; 9(18): e017368.
[4] SCHEER: Preliminary Opinion on electronic cigarettes.
[5] Neuberger M. Effects of Involuntary Smoking and Vaping on the Cardiovascular System. Int J Occup Environ Med 2019; 1 (1): 10-18.
[6] Berger J, Neuberger M. Occupational and Environmental Health Benefits of Smoking Ban not yet Arrived in Austrian Youth. Int J Occup Environ Med 2020; 1(2): 1-9. https://rdcu.be/b5xwi
[7] Neuberger M. Restriktive Tabakpolitik in Österreich: Positive Auswirkungen und verbleibende Defizite. Jatros Pneumologie 2020; 2: 17-19.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.

44. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
14.-16. Oktober 2020, VIRTUELL
Session: „Rauch und Dampf in Österreich“ mit Univ.-Prof. em. Dr. Manfred Neuberger: Donnerstag, 15. Okt. 16:15 – 17:15 Uhr
Infos zum Kongressprogramm: www.ogp-kongress.at
Anmeldung:
https://www.ogp-kongress.at/anmeldung-zur-virtuellen-tagung

www.medical-media-consulting.at/pressroom

  • Laufend aktualisierte Pressetexte zum Kongress
  • Video-Aufzeichnung der virtuellen Pressekonferenz vom 12.10.2020

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Kontakt

Univ.-Prof. em. Dr. Manfred Neuberger
Adresse 1140 Wien, Felbigergasse 3
Tel.: +43 (0)1 9147561
E-Mail: manfred.neuberger@meduniwien.ac.at

Rückfragen Presse

Urban & Schenk medical media consulting
Barbara Urban:
0664/41 69 4 59, barbara.urban@medical-media-consulting.at
Mag. Harald Schenk:
0664/160 75 99, harald.schenk@medical-media-consulting.at


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